Der Blog von der Kinderbotschafterin Isabel Ebner

Beziehungskrisen bewältigen durch Elternberatung

Was kann eine vom BKA zertifizierte Psychologin Eltern mit Beziehungsproblemen, in Trennung, Scheidung oder auch danach bieten?

2005 habe ich mein Studium der Psychologie abgeschlossen. Seither begleite ich hunderte Menschen: erwachsene Paare, Jugendliche und Kinder in ihren seelischen und emotionalen Angelegenheiten. Was aber kann Dir eine Psychologin eigentlich bieten? Wie kann eine Psychologin Eltern bei einer Scheidung, Trennung oder auch, wenn sie zwar in Beziehungsproblemen stecken, aber zusammenbleiben wollen, helfen? 

Hier sind einige Möglichkeiten:

  1. Mediation: Die Psychologin kann als Mediatorin fungieren und den Eltern bei der Lösung von Konflikten und der Kommunikation helfen, vorausgesetzt, sie hat so wie ich, diese Zusatzausbildung gemacht.
  2. Emotionale Unterstützung: Scheidungen können emotional belastend sein. Eine Psychologin kann den Eltern dabei helfen, ihre Gefühle zu verarbeiten und Stress abzubauen.
  3. Kinderpsychologie: Wenn Kinder betroffen sind, kann die Psychologin den Eltern Tipps und Empfehlungen geben, wie sie ihren Kindern in dieser schwierigen Zeit am besten helfen können.
  4. Co-Parenting-Beratung: Die Psychologin kann den Eltern beibringen, wie sie als getrennte Eltern weiterhin erfolgreich für ihre Kinder sorgen können.
  5. Stressbewältigung: Scheidungen können mit viel Stress verbunden sein. Eine Psychologin kann den Eltern helfen, Stress effektiv zu bewältigen und Entspannungsmethoden zu erlernen.

Es ist wichtig zu beachten, dass jede Familie anders ist und dass die Bedürfnisse und Probleme unterschiedlich sein können. Eine Psychologin kann die Eltern bei der Identifizierung ihrer spezifischen Bedürfnisse und Probleme unterstützen und ihnen bei der Entwicklung einer Strategie zur Lösung dieser Probleme helfen. 

Im Scheidungsfall hat der Österreichische Staat für Eltern und Kinder eine besondere Dienstleistung hervorgehoben: die verpflichtende Elternberatung der §§ 95 und 107 Außerstreitgesetz (kurz: AußStrG.).
Bei einvernehmlicher Scheidung verpflichtet der Staat Eltern zum Zweck der Wahrung und des Schutzes von Kinderbedürfnissen zu einer Elternberatungssitzung (dafür habe ich den ersten und einzigartigen Onlinevideokurs im deutschsprachigen Raum entwickelt) und im Falle einer streitigen Scheidung zu 10 Sitzungen oder sogar mehr. 

Um eine Elternberatung nach § 107 AußStrG. durchführen zu dürfen, bedarf der oder die PsychologIn von Seiten des Bundeskanzleramtes und des Familienministerium eines besonderen Dekrets, für das strenge Ausbildungs- und Praxiskriterien zu erfüllen sind. Überprüft wird die Eignung zu dieser Befähigung, Eltern in streitigen Angelegenheiten zu beraten von einer Jury von 9 Experten unterschiedlicher Institutionen und Fachrichtungen. Vertreten sind darunter Familienrichter, Sozialarbeiter, Jugendamtsleiter, Mediatoren, Rechtsanwälte, Leiter von Einrichtungen der vollen Erziehung und andere. 


Hast Du weitere Fragen zum Thema Elternberatung mit oder ohne Dekret vom Österreichischen Bundeskanzleramt bzw. Familienministerium oder auch zum Thema Scheidung mit Kindern? In meinem Geschenk an Dich habe ich sie Dir beantwortet: 

 

 

 

So sieht ein solches Dekret vom Bundeskanzleramt und Familienministerium aus, das dazu befähigt, Eltern im Falle einer streitigen Scheidung und Auftrag vom Scheidungsgericht nach
§ 107 AußStrG. zu beraten. Warum nicht von vornherein selber kommen? Prävention ist das Um und Auf für innere und äußere Harmonie. 


ÜBER DIE AUTORIN

Autor

Isabel Ebner

Seit 2006 begleite ich hunderte Eltern als Beziehungsberaterin durch den Dschungel von Beziehungskonflikten, 10 Jahre davon im Rahmen und Auftrag der österreichischen Kinder- und Jugendhilfe.

Als Psychologin, Lebens- und Sozialberaterin, Kinderbotschafterin und Autorin sehe ich mich als Wort und Stimme beide Eltern liebender Kinder. “Dem Kleinen eine starke Stimme geben” lautet meine Mission. “Glückliche Eltern, unbeschwerte Kinder” ist meine Devise.

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